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Befangenheit des Richters wegen Freundschaft zum Zeugen

RechtsprechungOrdentliche GerichteHubertus SchumacherJBl 1990, 122 Heft 2 v. 1.2.1990

JN § 19 Z 2

Auch ein Naheverhältnis des Richters zu Zeugen kann eine Befangenheit begründen, zumal bei widersprüchlichen Beweisergebnissen das Beurteilungsvermögen des Richters im Rahmen der Beweiswürdigung hiedurch beeinflußt werden kann bzw zumindest der Anschein bestehen könnte, daß die Beweiswürdigung des Richters durch ein solches Naheverhältnis und darin begründete emotionale Komponenten mitbestimmt wird.

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