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Verkehrssicherungspflicht auch bei unerlaubtem Eingriff eines Dritten

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1990, 113 Heft 2 v. 1.2.1990

ABGB § 1293, ABGB § 1294, ABGB § 1295

Zur Annahme einer Haftung aus einer Verkehrssicherungspflicht reicht das Bestehen einer rechtlichen Verfügungsmöglichkeit über die schädigende Anlage aus, auch wenn die tatsächliche Verfügungsmacht von anderen Personen ausgeübt wird.

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