ABGB § 922
Die Anwendung der Regeln über den sog prima-facie-Beweis gehört zur unanfechtbaren Beweisführung.
Bei Zusage bestimmter Eigenschaften der Sache hat der Verkäufer für deren Fehlen jedenfalls einzustehen, selbst im Fall eines vereinbarten Gewährleistungsausschlusses; derartige Zusagen sind nämlich als Einschränkung des