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Zur Rückforderung der Brautgeschenke nach Rücktritt vom Verlöbnis

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1989, 591 Heft 9 v. 1.9.1989

ABGB § 45, ABGB § 863, ABGB § 1247, ABGB § 1435

Ein Verlöbnisvertrag kann auch formlos durch konkludente Handlungen iSd § 863 geschlossen werden. Zur Gültigkeit brauchen weder Einzelheiten der gemeinsamen Zukunft noch der Zeitpunkt der Eheschließung vorausbestimmt sein.

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