ABGB § 471
Zur Sicherung seiner Werklohnforderung wegen Reparatur der Vorbehaltssache kann der Unternehmer auch die Herausgabe an den Vorbehaltseigentümer zurückhalten, wenn dieser der Reparatur schlüssig zugestimmt und zu erkennen gegeben hat, er werde die zu seinen Gunsten vinkulierte Kaskoversicherung in Anspruch nehmen.