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Aufrechnung gegen Kostenersatzforderung?

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1989, 529 Heft 8 v. 1.8.1989

ABGB § 1440

Vom Aufrechnungsverbot sind in Analogie zur angeführten Gesetzesstelle auch jene Rechtsverfolgungskosten (hier: Kosten der Privatbeteiligung im Strafverfahren) umfaßt, die zur Durchsetzung des Anspruchs auf Herausgabe der entzogenen und vom Aufrechnungsverbot unmittelbar betroffenen Sache erforderlich waren.

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