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Aufwandersatz gem § 1097 ABGB trotz vorbehaltloser Übernahme des Bestandgegenstandes in Kenntnis dessen mangelnder Gebrauchsfähigkeit

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1989, 527 Heft 8 v. 1.8.1989

ABGB § 1097

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