vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Meinungsäußerungsfreiheit und Disziplinarrecht

RechtsprechungVerfassungsgerichtshofJBl 1989, 514 Heft 8 v. 1.8.1989

StGG Art 13 Abs 1, MRK Art 10, IngenieurkammerG § 48 Abs 1

Das Recht der freien Meinungsäußerung nach Art 13 Abs 1 StGG ist zwar nur innerhalb der gesetzlichen Schranken gewährleistet, doch darf auch ein solches Gesetz keinen Inhalt haben, der den Wesensgehalt des Grundrechtes einschränkt. Eine nähere Bestimmung dieses Wesensgehaltes findet sich in Art 10 MRK.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!