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Nochmals: Südtirol und die Europäische Gemeinschaft*)*)Die Redaktion der JBl betrachtet die Diskussion als mit dieser Duplik vorläufig abgeschlossen.

KorrespondenzUniv.-Ass. Dr. Ivo Winkler , V.-Ass. Dr. Lukas BonellJBl 1989, 471 Heft 7 v. 1.7.1989

Gegen den Einwand, daß unsere in JBl 1989, 83 veröffentlichten Thesen in eklatantem Widerspruch zu Art 1 Abs 1 sowie Art 4 Abs 1 EWG-VO 1612/68 und einschlägigen EuGH-Urteilen stünden, möchten wir folgendes vorbringen:

a) Obwohl oder gerade weil das Urteil in der Sache 152/73, Sotgiu gegen Deutsche Bundespost (Slg EuGH 1974, 153) Art 1 Abs 1 EWG-VO 1612/68 unberücksichtigt läßt, ist es für die Interpretation dieser Bestimmung von großem Interesse.

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