I.
Der Meinungsstreit über die richtige Auslegung der §§ 12 ff StGB ist eine der rechtsdogmatischen Hauptkontroversen des neuen Strafrechts und wird nun schon über ein Jahrzehnt mit unverminderter Heftigkeit geführt.
Gerade dieser Umstand macht aber auch deutlich, daß das StGB auch in seinen zentralen Bestimmungen von jener hohen legistischen Qualität weit entfernt ist, die man ihm oft nachsagt.