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Die Haftung des Verkäufers für Verzug und Sachmängel nach dem Wiener Kaufrechtsübereinkommen*)*)Um Anmerkungen ergänzter Text eines Vortrags, den der Verfasser am 19.1.1989 vor dem Forum für Internationales Wirtschaftsrecht in Wien gehalten hat.

AufsätzeProf. Dr. Ulrich HuberJBl 1989, 273 Heft 5 v. 1.5.1989

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