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Aussagenotstand auch beim falschen Parteieneid

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1989, 261 Heft 4 v. 1.4.1989

StGB § 288 Abs 2, StGB § 289, StGB § 290 Abs 1, StGB § 290 Abs 3, StPO § 321, StPO § 339 Abs 1, StPO § 380 Abs 1, StPO § 380 Abs 3, StPO § 460 Z 1

Unter den Voraussetzungen des § 290 Abs 1 StGB ist auch der falsche Parteieneid straflos.

Einer Ehefrau als Klägerin in einem Scheidungsverfahren würde das Eingeständnis des Ehebruchs zur Schande gereichen; sie kann daher von der Verbindlichkeit zur Ablegung der Aussage befreit werden und ist über diesen Umstand vom Prozeßrichter zu belehren; ist das nicht

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