StGB § 302
Eine Gebietskörperschaft ist an einem konkreten öffentlichen Recht geschädigt, wenn der Amtsträger Verfahrensvorschriften, die der Beurteilung der materiellen Berechtigung eines Anspruchs dienen, vorsätzlich übergeht.
OGH, 05.09.1988, 11 Os 102/88