vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 302 StGB durch Baubewilligung ohne Bauverhandlung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1989, 263 Heft 4 v. 1.4.1989

StGB § 302

Eine Gebietskörperschaft ist an einem konkreten öffentlichen Recht geschädigt, wenn der Amtsträger Verfahrensvorschriften, die der Beurteilung der materiellen Berechtigung eines Anspruchs dienen, vorsätzlich übergeht.

OGH, 05.09.1988, 11 Os 102/88

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!