EO § 156 Abs 1, EO § 187 Abs 2, EO § 189 Abs 2, ABGB § 935
Bei Verschlechterung der Liegenschaft zwischen Abgabe des Meistbots und Zuschlag kann der Ersteher nur die Aufhebung des Zuschlags begehren. Die Zuerkennung eines Vergütungsanspruchs durch Herabsetzung des Meistbots ist in jedem Fall unzulässig.