ABGB § 1295, ABGB § 1296, ABGB § 1297
Wird die Reparatur eines LKW mangelhaft durchgeführt, so ist der Werkunternehmer bei grobem Verschulden
Seite 177
ABGB § 1295, ABGB § 1296, ABGB § 1297
Wird die Reparatur eines LKW mangelhaft durchgeführt, so ist der Werkunternehmer bei grobem Verschulden
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