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Pflichtwidrige Vornahme eines Amtsgeschäfts

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1989, 124 Heft 2 v. 1.2.1989

StGB § 304 Abs 1, StPO § 304 Abs 2

Die Vornahme eines Amtsgeschäfts kann dadurch pflichtwidrig werden, daß der Amtsträger einem Vermögensvorteil Einfluß auf eine Ermessensentscheidung einräumt; durch diese Auslegung darf aber nicht der Bestimmung des § 304 Abs 2 jeder Anwendungsbereich entzogen werden.

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