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Umstandsklausel in einem Strombezugsvertrag

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1989, 105 Heft 2 v. 1.2.1989

ABGB § 869, ABGB § 914

Eine Umstandsklausel in einem Strombezugsvertrag, die für den Fall einer wesentlichen Änderung der wirtschaftlichen Gegebenheiten eine Vertragsanpassung durch Übereinkunft der Parteien vorsieht, ist ausreichend bestimmt und verpflichtet die Vertragspartner, einer solchen Anpassung zuzustimmen, die redlich und loyal denkende Menschen für den nun eingetretenen Fall vereinbart hätten, sofern sie ihn vorausgesehen hätten.

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