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Verweigerung der Amtsbestätigung nach § 178 AußStrG

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1989, 105 Heft 2 v. 1.2.1989

Dem Legatar ist die Amtsbestätigung nur zu verweigern, wenn der Erbe die letztwillige Verfügung ernstlich und nicht nur auf eine vorweg aussichtslose Weise bestreitet.

OGH, 13.09.1988, 4 Ob 577/88

LGZ Wien, 05.07.1988, 44 R 102/88

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