AnfO § 2, AnfO § 3, ABGB § 364c, JN § 81 Abs 1, JN § 99 Abs 1
Für die Anfechtungsklage, mit der die Feststellung der Unwirksamkeit eines Veräußerungs- und Belastungsverbots betreffs einer inländischen Liegenschaft geltend gemacht wird, ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich die Liegenschaft befindet.