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§ 3 Abs 1 G über die Änderung von Familiennamen und Vornamen; § 34 Abs 1 VwGG

RechtsprechungVerwaltungsgerichtshofJBl 1988, 536 Heft 8 v. 1.8.1988

§ 3 Abs 1 G über die Änderung von Familiennamen und Vornamen, VwGG § 34 Abs 1

Der Schutz des Namens gewährt dem Namensträger weder einen Rechtsanspruch auf Ausschluß jedes Dritten von diesem Namen noch auf Nichtbewilligung einer Namensänderung.

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