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§§ 1096 f ABGB; §§ 3, 6, 16 und 43 MRG

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1988, 525 Heft 8 v. 1.8.1988

ABGB § 1096, ABGB § 1097, MRG § 3, MRG § 6, MRG § 16, MRG § 43

Der in einem vor dem 1.1.1982 geschlossenen, den damals geltenden Zinsregelungsvorschriften nicht unterliegenden Mietvertrag vereinbarte Ausschluß der sich aus den §§ 1096 f ABGB ergebenden Vermieterpflichten und die gleichzeitig vom Mieter übernommene Verpflichtung zur Instandhaltung des Mietobjekts sind auch seit dem Inkrafttreten des MRG weiter wirksam.

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