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§ 3, 16 und 27 Abs 1 Z 1 MRG

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1988, 524 Heft 8 v. 1.8.1988

MRG § 3, MRG § 16, MRG § 27 Abs 1 Z 1

Die vom MRG im Hinblick auf die Ausstattung der Wohnung festgesetzten Höchstmietzinse sind das Entgelt für die Zurverfügungstellung einer Wohnung bestimmten Standards; neben diesen Höchstmietzinsen darf daher kein weiteres Entgelt für die Erreichung jenes Standards, der den Mietzins erst rechtfertigt, begehrt werden.

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