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Art 8 B-VG; Art 7 Z 3 StV v Wien; §§ 2 Abs 1, 13 Abs 1 und 2, 24 Abs 4 VolksgruppenG

RechtsprechungVerfassungsgerichtshofJBl 1988, 508 Heft 8 v. 1.8.1988

B-VG Art 8, StV v Wien Art 7 Z 3, VolksgruppenG § 2 Abs 1, VolksgruppenG § 13 Abs 1, VolksgruppenG § 13 Abs 2, VolksgruppenG § 24 Abs 4

Ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht liegt dann vor, wenn an der Einhaltung einer objektiven Verfassungsnorm ein hinlänglich individualisiertes Parteiinteresse besteht.

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