ABGB § 935
Wer einen unfallbeschädigten Wagen kauft und dabei damit rechnet, daß er möglicherweise einen unerwartet hohen Reparaturaufwand tätigen muß, kauft allein deswegen doch nicht um den außerordentlichen Wert der besonderen Vorliebe. Die Geltendmachung einer laesio enormis ist daher nicht ausgeschlossen.