ABGB § 932
Auch von einem hoch entwickelten elektronischen Gerät (Textverarbeitungsanlage) kann eine Resistenz gegen solche äußere Einflüsse erwartet werden, die nur im Arbeitsraum des Käufers auftreten und (nur) dort ein fehlerhaftes Funktionieren (Zeilensprung) bewirken. Diese nur an einem Ort gegebene verminderte Tauglichkeit ist nicht der Sphäre des Käufers zuzurechnen und begründet einen Gewährleistungsmangel.