Ein einheitliches Gerichtsstandsrecht für ganz Westeuropa mit Ausnahme Österreichs im Werden
AufsätzeDDr. Franz Urlesberger*)*)Der Autor war – leider nur – österreichischer Beobachter bei der Aushandlung dieses Übereinkommens. Trotzdem drückt dieser Artikel ausschließlich dessen persönliche Meinung aus.JBl 1988, 223 Heft 4 v. 1.4.1988