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Art 8 Nr 21 der 4. EVHGB; § 918 ABGB

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1988, 107 Heft 2 v. 1.2.1988

Art 8 Nr 21 der 4. EVHGB, ABGB § 918

Auch im Bereich des allgemeinen Zivilrechts schließt die Übergabe der Kaufsache unter Stundung des Kaufpreises den Rücktritt des Verkäufers wegen Verzugs des Käufers aus. Das gilt auch, wenn nur ein Teil des Kaufpreises gestundet ist.

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