ABGB § 1295, ABGB § 1325
War der Dienstgeber bei verletzungsbedingter Arbeitsunfähigkeit zur Lohnfortzahlung verpflichtet und hatte der Dienstnehmer, wie es seiner dienstvertraglichen Pflicht entsprach, künftige Schadenersatzansprüche wegen Verdienstentgangs abgetreten, so hat der Dienstgeber, der den Lohn während der Arbeitsunfähigkeit fortzahlte, einen Ersatzanspruch gegen den Schädiger.