ZPO § 212, ZPO § 215, ZPO § 292, ZPO § 496, ZPO § 498
Wenn ein Widerspruch gegen das Verhandlungsprotokoll versäumt wurde, kann die angebliche Unrichtigkeit des Protokolls nicht mehr im Berufungsverfahren aufgeworfen werden.
OLG Linz, 20.10.1987, 2 R 160/87