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§§ 212, 215, 292, 496, 498 ZPO

RechtsprechungOrdentliche GerichteOskar J. BallonJBl 1988, 790 Heft 12 v. 1.12.1988

ZPO § 212, ZPO § 215, ZPO § 292, ZPO § 496, ZPO § 498

Wenn ein Widerspruch gegen das Verhandlungsprotokoll versäumt wurde, kann die angebliche Unrichtigkeit des Protokolls nicht mehr im Berufungsverfahren aufgeworfen werden.

OLG Linz, 20.10.1987, 2 R 160/87

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