ABGB § 1063, ABGB § 879 Abs 3, ABGB § 864a, KSchG § 18
Beim drittfinanzierten Kauf kann der Käufer seine Einwendungen gegen den Verkäufer auch dann gegen den Finanzierer geltend machen, wenn der Kauf nicht dem KSchG unterliegt. Eine im Darlehensvertrag enthaltene Einwendungsausschlußklausel ist unwirksam.