III. Verfassungssystematische Einordnung
1. Kompetenzrechtliche Zulässigkeit der Übertragung des Vorverfahrens auf die Bezirksverwaltungsbehörde
Die von meinem Kollegen vorgebrachten Thesen zur Neugestaltung des strafrechtlichen Vorverfahrens bedürfen nunmehr der systematischen Einordnung, vor allem im Hinblick auf die eingangs angesprochenen verfassungsrechtlichen Bedingungserfordernisse. Im Zentrum der Reformationsvorschläge steht dabei der Gedanke, die primären Ermittlungen grundsätzlich Verwaltungsbehörden zu übertragen. Wenngleich es sich dabei aus rechtspolitischer Sicht bloß um die Fortschreibung eines bestehenden faktischen Zustandes handelt, so erheben sich aus theoretisch-systematischem Blickwinkel doch Bedenken, mit denen es sich auseinanderzusetzen gilt.