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§§ 1111 und 1483 ABGB; § 296 EO

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1988, 721 Heft 11 v. 1.11.1988

ABGB § 1111, ABGB § 1483, EO § 296

Ein zur Besicherung einer Forderung hingegebenes Sparbuch ist keine Barkaution, gegen die der Sicherungsnehmer aufrechnen könnte, sondern ein regelmäßiges Pfand, das durch Behebung des Guthabens realisiert wird. Bis dahin bleibt der Sicherungsgeber Eigentümer

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