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§ 785 Abs 3 ABGB

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1988, 646 Heft 10 v. 1.10.1988

ABGB § 785 Abs 3

Für die unbefristete Schenkungsanrechnung ist die konkrete Pflichtteilsberechtigung im Zeitpunkt des Todes des Erblassers erforderlich. Hat ein Kind des Erblassers auf sein Noterbrecht verzichtet, ist § 785 Abs 3 ABGB anzuwenden.

OGH, 15.03.1988, 5 Ob 558/87

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