vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§§ 21 und 22 GBG; § 20 AnfO

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1987, 329 Heft 9 und 10 v. 1.5.1987

GBG § 21, GBG § 22, AnfO § 20

Die Anmerkung der Anfechtungsklage ist auch zu bewilligen, wenn der Anfechtungsgegner kraft Einantwortung Liegenschaftseigentümer geworden, aber als solcher noch nicht im Grundbuch einverleibt ist.

OGH, 11.02.1986, 5 Ob 5/86

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!