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§§ 1053, 1055 und 918 ABGB

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1987, 316 Heft 9 und 10 v. 1.5.1987

ABGB § 1053, ABGB § 1055, ABGB § 918

Darf der Käufer eines Neuwagens vereinbarungsgemäß seinen Gebrauchtwagen für einen Teil der Kaufsumme in Zahlung geben, so liegt in der Regel ein einheitliches Geschäft vor, bei dem der Kauf des Neuwagens von der Rücknahmeverpflichtung (bzw der Rückgabemöglichkeit) abhängt. In keinem Fall kann aber der Neuwagenkäufer

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