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§§ 867, 1029 und 1017 ABGB; Art XIII § 2 Konkordat 1933

RechtsprechungOrdentliche GerichteBruno PrimetshoferJBl 1987, 312 Heft 9 und 10 v. 1.5.1987

ABGB § 867, ABGB § 1029, ABGB § 1017, Konkordat 1933 § Art XIII 2

Nach dem Codex Iuris Canonici 1917 fiel unter den Begriff der alienatio auch die Einräumung des Rechts zur Weitergabe des Mietobjekts. Zur Vertretungsmacht der Ordensoberen zum Abschluß von Rechtsgeschäften und zur Vereinbarung eines solchen Weitergaberechts.

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