B-VG Art 131, EStG 1972 § 34
Das EStG bietet keinen Anhaltspunkt dafür, daß zwischen Aufwendungen, die aus tatsächlichen Gründen erwachsen, und solchen aus rechtlichen oder sittlichen Gründen bedingten bezüglich ihres als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigenden Ausmaßes zu differenzieren wäre.