CMR Art 17 Abs 1, CMR Art 17 Abs 4 lit c
In der Beschädigung überhohen Frachtguts durch Stoßen an die Brücke einer Unterführung verwirklicht sich nicht die Schadensgefahr, die mit unsachgemäßer Verladung des Gutes verbunden ist; der Befreiungstatbestand des Art 17 Abs 4 lit c CMR ist daher nicht erfüllt.