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§ 84 Abs 3 und § 149 Abs 1 ZPO

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1987, 795 Heft 23 und 24 v. 1.12.1987

ZPO § 84 Abs 3, ZPO § 149 Abs 1

Unterbleibt die vollständige Verbesserung eines Parteienschriftsatzes (hier durch Nachholung der Berufungsschrift im Antrag auf Wiedereinsetzung in die Berufungsfrist) infolge eines mangelhaften Verbesserungsauftrags, dann bleibt die Verbesserung weiterhin möglich.

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