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§§ 1295 und 1311 ABGB

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1987, 720 Heft 21 und 22 v. 1.11.1987

ABGB § 1295, ABGB § 1311

War Gegenstand eines Werkvertrages die Planung eines einzigen Bauwerkes und errichtet der Werkbesteller nach diesem Plan in der Folge eigenmächtig mehrere Bauwerke, so sind die Schäden, die aufgrund von Fehlern in der Planung an den eigenmächtig errichteten Bauwerken auftreten, nicht vom Schutzzweck des Vertrages umfaßt.

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