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§ 1 Abs 2 Z 1 MRG

RechtsprechungOrdentliche GerichteNorbert HanelJBl 1987, 584 Heft 17 und 18 v. 1.9.1987

MRG § 1 Abs 2 Z 1

Auch wenn die selbständige Miete einer Garage oder eines Abstellplatzes in einer Garage geschäftlichen Zwecken des Mieters dient, findet das MRG auf vom Vermieter im Rahmen des Betriebes eines Garagierungsunternehmens abgeschlossene Mietverträge keine Anwendung. Eine solche Miete zu geschäftlichen Zwecken begründet daher auch nicht die Vermutung, das MRG sei anwendbar.

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