vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 3 RAO idF vor dem RAPG; § 2 Abs 1 RAO

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1987, 533 Heft 15 und 16 v. 1.8.1987

RAO § 3 idF vor dem RAPG, RAO § 2 Abs 1

Eine anrechenbare Praxis als Rechtsanwaltsanwärter setzt voraus, daß sich der Rechtsanwaltsanwärter seiner Vorbereitung auf den angestrebten Beruf unter Aufsicht seines Chefs voll und ganz widmet. Dies kann nur dann angenommen werden, wenn eine anderweitige Arbeit zeitmäßig so gering ist, daß die ordnungsgemäße Ausbildung des Rechtsanwaltsanwärters durch einen Rechtsanwalt nicht gefährdet ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!