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§ 29 MRG; § 233 ZPO

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1987, 448 Heft 13 und 14 v. 1.7.1987

MRG § 29, ZPO § 233

Die Vereinbarung einer Befristung eines Mietvertrages kann – abgesehen von den Fällen des § 29 Abs 1 Z 3 MRG – vom Vermieter ohne Kündigungsgrund nicht durchgesetzt werden; sie begründet daher auch keine Räumungsverpflichtung des Mieters, auch wenn diese noch besonders

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