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§ 4 Abs 2, § 35 Abs 1 ASVG

RechtsprechungVerwaltungsgerichtshofJBl 1987, 401 Heft 11 und 12 v. 1.6.1987

ASVG § 4 Abs 2, ASVG § 35 Abs 1

Bei Dienstverhältnissen zu Personengesellschaften des Handelsrechts ist Dienstgeber die Gesellschaft.

Die Beteiligung an einer Komplementär-GmbH im Ausmaß von 50% schließt die Dienstnehmereigenschaft nicht aus, wenn der Gesellschafter nicht Geschäftsführer der GmbH, sondern nur Einzelprokurist der KG ist.

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