ABGB § 566, ABGB § 567, EntmO § 4 Abs 2
Beschränkt Entmündigte, die geheilt sind oder ein lucidum intervallum haben, konnten in jeder beliebigen Form testieren. Auf ein eigenhändiges Testament solcher Personen gestützte Erbserklärungen sind daher zu Gericht anzunehmen.