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§§ 566 f ABGB; § 4 Abs 2 EntmO:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1986, 311 Heft 9 und 10 v. 17.5.1986

ABGB § 566, ABGB § 567, EntmO § 4 Abs 2

Beschränkt Entmündigte, die geheilt sind oder ein lucidum intervallum haben, konnten in jeder beliebigen Form testieren. Auf ein eigenhändiges Testament solcher Personen gestützte Erbserklärungen sind daher zu Gericht anzunehmen.

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