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§ 140 ABGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1986, 312 Heft 9 und 10 v. 17.5.1986

ABGB § 140

Ein einmaliger Sonderbedarf des Unterhaltsberechtigten (Zahnarztrechnung), den die Mutter einstweilen bestritten hat, kann entgegen dem Satz „pro praeterito non alitur“ ausnahmsweise auch rückwirkend im Außerstreitverfahren geltend gemacht werden.

OGH, 11.09.1985, 3 Ob 566/85

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