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§§ 922, 932, 1167, 1298 und 1478 ABGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1986, 244 Heft 7 und 8 v. 12.4.1986

ABGB § 922, ABGB § 932, ABGB § 1167, ABGB § 1298, ABGB § 1478

Bei Leistungen mehrerer Unternehmer, die alle in einem Vertragsverhältnis zum Besteller (Käufer) stehen, muß der Besteller beweisen, welcher Schuldner den Baumangel herbeigeführt hat. § 1298 ABGB betrifft diesen Fall nicht. Zur Verjährung der Forderungen eines Bauträgers, der selbst nur den Rohbau herstellt, aber den Ausbau durch andere Unternehmer bevorschußt.

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