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§§ 15a und 20 Abs 2 GmbHG:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1986, 242 Heft 7 und 8 v. 12.4.1986

GmbHG § 15a, GmbHG § 20 Abs 2

Ein Notgeschäftsführer kann auch nur zu einer einzelnen Rechtshandlung (Anmeldung der Löschung des ausgeschiedenen Geschäftsführers) bestellt werden. In diesem Fall bedarf es keiner Eintragung im Handelsregister. Daß der Notgeschäftsführer nur einzelne Geschäfte vornehmen soll, bedeutet aber keine Beschränkung seiner Vertretungsmacht Dritten gegenüber.

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