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§§ 81 und 82 Abs 1 Z 3 EheG:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1986, 118 Heft 3 und 4 v. 22.2.1986

EheG § 81, EheG § 82 Abs 1 Z 3

Auch eine Burg kann Gebrauchsvermögen sein. – Sachen, die erst später einem Unternehmen eines EG zugeführt werden sollen, sind nicht von der Aufteilung ausgenommen.

OGH, 10.07.1985, 8 Ob 508/85

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