vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§§ 1293 ff ABGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteHelmut KoziolJBl 1986, 103 Heft 3 und 4 v. 22.2.1986

ABGB § 1293, ABGB § 1294, ABGB § 1295

Zum Begriff der Adäquanz. Stellt eine Bank ihrem Kunden den für die Bezahlung der Einfuhr-Umsatzsteuer nötigen Betrag nicht zur Verfügung, so ist es eine inadäquate Folge, wenn dessen Geschäftspartner deshalb die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden abbricht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!